(* 16. September 1750 in Netstal;  3. Januar 1835 in Quinten im Kublihaus) war ein bedeutender Schweizer Politiker. Seinen politischen Höhepunkt erreichte Kubli als Senatspräsident in der Helvetischen Republik und verhinderte als solcher einen Krieg gegen das französische Heer Napoleons in der Ostschweiz. Er führte die Untertanengebiete des Klosters St. Gallen und die des Landes Glarus in die Unabhängigkeit. Seine urtümliche Art und sein Dialekt brachten ihm in St. Gallen den Beinamen "der Glaner" ein. Er verteidigte die Freiheit und Demokratie der Schweiz auf verschiedensten Ebenen und gestaltete gar einen Verfassungsentwurf, der die heutige Bundesverfassung von 1848 stark prägte. Erstmals bekannt wurde Kubli in seiner Rolle als "erster Whistleblower" im Hexenprozess um Anna Göldi.
In Quinten widmete er sich dem Obst- und Rebbau und hielt Spanische Schafe. Von Nüsperli in Aarau bezog er die Feigenbäume, die noch heute in Quinten überall anzutreffen sind.


Leben und politische Karriere
Laut Nachruf wurde er am 13. September 1750 in Netstal geboren. Die Eintragung in der genealogischen Sammlung in Glarus vermerkt seinen Geburtstag jedoch auf den 16. September 1750. Vermutlich dürfte der 13. September das richtige Datum sein und der 16. September das Datum der Eintragung in das Geburtenbuch. Kubli war das erste Kind von Caspal- Kubli und Katharina Zopfi. Sein Vater war Geschäftsmann, Landschreiber und Gesandter. Die Familie war im Holzhandel tätig und betrieb eine Sägerei in Netstal, neben der das Elternhaus stand. Bereits 1749 betrieb Caspar Kubli Handelsgeschäfte mit Frankreich.

Nach dem frühen Tod Caspar Kublis über nahm Johann Melchior 15-jährig die Führung des Betriebes. Er wurde vorzeitig für mündig erklärt und erbte so ebenfalls das Amt als Landschreiber, das er während 24 Jahren ausübte.
Im Jahr 1776 wurde er Ratsherr in Glarus. Im Jahr 1782 amtete Kubli als Gerichtsschreiber und Ratsherr im Anna Göldi-Prozess. Anna Göldi war die letzte Frau, die in Europa als angebliche Hexe hingerichtet wurde. Bezog Stellung für die Angeklagte, plädierte für ihre Unschuld und gegen die Anwendung der Folter. Er war es, der die Geheimakten zum Entsetzen der glarnerischen Behörden veröffentlichen liess und dafür sorgte, dass das Unrecht gegen Anna Göldi publik wurde. In den kommenden Jahren wuchs sein Einfluss. Er wurde 1792 Landesfähnrich, 1794 Salzdirektor, 1796 eidgenössischer Repräsentant. Im Jahr 1797 war er ­Gesandter in Basel und Vermittler im so genannten "Gossauerhandel", einern Streit zwischen den Toggenburgern und dem Fürstabt von St. Gallen. In der Folge erhielten die aufständischen Untertanengebiete des Klosters St. Gallen einen eigenen Landrat mit Siegel. Im Jahr 1798 schlug Kubli an einer Landsgemeinde VOI-, die Glarner Untertanengebiete in die Eigenständigkeit zu entlassen. Im Gegenzug konnte Kubli die Unteltanengebiete zu Vel'bündeten der Glarner gegen die Bedrohung durch Frankreich gewinnen.
Im Mai 1798 wurde Kubli zum helvetischen Senator der neu ausgerufenen Helvetischen Republik gewählt. Er vertrat den neu gegl-ündeten Kanton Linth, zu welchem Glarus gehörte. Noch im gleichen Jahr wurde el- zum Präsidenten des Senat~ gewählt. Er unterzeichnete die Ratifikation vom 30. November 1798 mit Frankreich, die den Franzosen einen Hilfstrupp von 18'000 freiwilligen Soldaten versprach. Dies konnte nie eingehalten werden, dennoch gelang es Kubli da- Vertrauen der Franzosen zu gewinnen und die Ostschweiz vor einem Krieg zu bewahren. Zusammen mit Senator Heinrich Krauer von Luzern legte er dem Parlament einen Verfassungsentwurf vor. Diesel' ging in die Geschichte ein, als der Verfassungsentwurf vom 5. Heumonat ein. Die darin enthaltenen Ideen flossen 1848 in die heutige schweizerische Bundesverfassung mit ein. Nach einem zweiten Staatsstreich wurde der helvetische Senat unter französischer Militärgewalt aufgelöst. Kubli kehrte ins Glarnerland zurück. EI- setzte sich stark fÜI- die Pestalozzi ­Methode, den Strassenbau und die Aufteilung der Allmeinden ein.
Im Jahr 1808 siedelte er nach Quinten über. Er hatte dort Jahre zuvor ein Haus in der Laui gekauft. Kubli schien sich ir den Ruhestand zu begeben. Er widmete sich dem Obst- und Rebbau und kaufte die besten Sorten aus dem Ausland und bei der Baumschule Nüsperli in Aarau. Die Feigenbäume waren mit fünf Rappen das Stück eine teure Obstsorte, doch gedeihen sie im Quintener Klima hervorragend. Sie sind mittlerweise zu einem Wahrzeichen von Quinten geworden. Auch auf dem Gebiet des Weinbaus war er ein Pionier in Quinten. Er baute vermutlich den ersten "Blauen Quintner" an. Noch heute stehts wird der Kublihaus-Wein im Wingert angebaut, auf welchem schon Johann Melchior Kubli Rebbau betrieb. Er betrieb zudem eine Schafszucht und züchtete Merinoschafe. In Quinten schlichtete er einen jahre-langen Streit über die Holznutzung und legte die Grenzen des Ortes fest. Er lehrte den Säckelmeister, wie ein Gemeindewesen zu führen sein. Als Dank erhielt der Glarner Kubli das Ehrenbürgerrecht in Quinten und damit auch die Bürgerrechte im jungen Kanton St. Gallen.
In seinem Haus in Quinten pflegte Kubli weiterhin gute Kontakte und empfing Gäste, wie Conrad Escher von der Linth oder der Gründer des Kantons St. Gallen, Karl Müller­-Friedberg. Doch auch Gemeindeamman von Sargans, Johann Baptist Gallati, gehörte zu den Besuchern, Gallati war der Anführer einer Bewegung, die 1814 den Anschluss des Sarganserland an den Kanton Glarus anstrebte.
Im Jahr 1813 wurde er in den Grossen Rat von St. Gallen gewählt. Bei den Erneuerungswahlen im Jahr 1815 wurde er Regierungsrat und stand dem Justiz- und Polizeiwesen vor. Im Jahre 1830 wurde er nicht wiedergewählt und kehrte nach Quinten zurück. Gegen Ende 1834 begann er zu kränkeln. Er starb am 3. Januar 1835 im Kublihaus in Quinten, als Greis im 85 Altersjahr und wurde auf dem reformierten Friedhof in Mühlehorn beigesetzt.

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